Aktuelles von Rochade

Wasserwaage

22. Februar 2018
Konfliktmanagement durch Baumediation

Die Mediation bietet als Konfliktlösungsmodell eine alternative Möglichkeit zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Wird der Streit, die zu klärende Rechtsfrage oder planerische Umstände seziert – auch ggf. unter Hinzunahme von externen Experten –, können unter Mitwirkung des Mediators Denkblockaden beseitigt und neue Wege zur Konfliktbewältigung eröffnet werden. Da die Mediation zwar ein strukturiertes Verfahren, aber dennoch keineswegs ein starres Verfahren ist, kann der Mediator situationsbedingt flexibel reagieren ohne den Gesamtkontext des Verfahrens zu verlieren.

Das Mediationsverfahren besteht aus fünf Phasen:

Phase 1: Erstgespräch bis Mediationsvertrag

Phase 2: Themen- und Informationssammlung

Phase 3: Interessen- und Bedürfnisermittlung

Phase 4: Kreativsuche und Lösungsfindung

Phase 5: Gesamtlösung und Abschlussvereinbarung

Annette Kollmar
Rechtsanwältin u. Mediator
Fachanwältin f. Bau- u. Architektenrecht
Fachanwältin für Insolvenzrecht

Den kompletten Beitrag lesen Sie in dem beigefügten Pdf: ROCHADE Beitrag Mediation

Fecht

22. Januar 2018
Anfechtungen des Insolvenzverwalters parieren

Die insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüche sind das „schärfste Schwert“ des Insolvenzverwalters. Mit ihnen kann er Zahlungen, die vor der Insolvenzeröffnung aus dem Vermögen des Schuldnerunternehmens an Gläubiger geflossen sind, durch Anfechtung zur Insolvenzmasse zurückholen. Betroffen können alle Gläubiger sein. Im besonderen Fokus der Insolvenzverwalter stehen Finanzämter und Krankenkassen, aber auch Berater, Banken, Lieferanten und Angehörige des Geschäftsführers/Unternehmers. Selbst Arbeitnehmer des schuldnerischen Unternehmens bleiben nicht verschont, obwohl sie ihre Arbeitsleistung erbracht haben. Auch –und gerade!- durch mühselige und teure Vollstreckungsmaßnahmen erlangte Zahlungen des Schuldners sind unter bestimmten Voraussetzungen der Anfechtung ausgesetzt. Der Gläubiger bleibt auf seinem Schaden sitzen und wird auf die Insolvenztabelle verwiesen.

Verhindern lässt sich eine begründete, nachweisbare Rückzahlungsforderung des Verwalters letztlich schwer. Aber nicht jede Anfechtung ist begründet. Selbst dann nicht, wenn sie in ein seitenlanges bedrohlich wirkendes Anwaltsschreiben gepackt ist. Auch sind manche Voraussetzungen der Anfechtung schwer nachweisbar – hier steht der Verwalter, spätestens im Prozess, in der (Beweis-) Pflicht. Die Rechtsanwälte von Rochade kennen das Insolvenzgeschäft und die Taktiken der Verwalter seit vielen Jahren. Die einschlägige, sich ständig fortentwickelnde Rechtsprechung zum Anfechtungsrecht ist uns geläufig. Wir argumentieren auf Augenhöhe mit den Beteiligten und bringen Argumente, Interessen und Lösungsansätze so zur Geltung, dass unsere Mandanten ein optimales Ergebnis erreichen und teure Prozesse vermieden werden können. Sie sind ins Visier eines Verwalters geraten? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie und vertreten Ihre Interessen gegen den anfechtenden Verwalter.

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21. Januar 2018
Vertrags- und Forderungsmanagement …

… für Unternehmen und Privatiers:

Die Entwicklung, Realisierung und Überwachung bedeutender (geschäftlicher) Projekte erfordert in der Regel branchenspezifische Kenntnisse und kann auch in rechtlicher Hinsicht schwierig und komplex sein. Hier gilt es für Sie „Waffengleichheit“ mit dem Vertragspartner herzustellen, um eine unfaire Ausnutzung dessen eventuellen Vorsprungs verhindern zu können. Hindert seine Marktmacht die Anpassung der vorgegebenen Klauseln, ist für Sie anderseits unsere Einschätzung wichtig, ob Ihnen die in der Regel einseitigen Regelungen in der Art und Weise überhaupt wirksam – und einer gerichtlichen Kontrolle standhaltend- aufgezwungen werden können.

Kommt es zum Konflikt, sei es wegen einer Pflichtverletzung, der Nichterfüllung vertraglicher Pflichten oder etwa zur Insolvenz des Vertragspartners, fragt es sich, wie sinnvollerweise agiert wird, um die bestmögliche Lösung erzielen und Ihre Interessen wahren zu können. Im Ernstfall bewährt es sich, diesen bereits zu Beginn bedacht und abgesichert zu haben.

Einerseits bieten wir Ihnen als Vertragsmanagement die Beratung bei der Vertragsgestaltung, die Begleitung bei Vertragsverhandlungen sowie die Begleitung bei Durchführung und Controlling von Verträgen an. Hierbei haben wir auch die steuerlichen Implikationen im Blick und können bei Bedarf schnell die richtigen Berater hinzuziehen, wenn die Situation es erfordert. Verträge im Bestand können wir überprüfen und Sie auf Risiken aufgrund neuer Gegebenheiten und Rechtslagen aufmerksam machen.

Ist ein vertragsbasierter Konflikt ausgebrochen, oder erbringt schlicht der Vertragspartner seine Leistung nicht, kann die Bewältigung des Streits je nach Konstellation auf verschiedenste Weise rechtlich angepackt werden. Unser Arsenal reicht von der außergerichtlichen Konfliktbeilegung bis hin zu Mediation oder den Gang zum Schiedsgericht. Auch die Klaviatur der gesetzlich vorgesehenen Interessendurchsetzung, die sich durch Anrufung der staatlichen Gerichte und ggfs. anschließender Zwangsvollstreckung vollzieht, beherrschen wir. Nicht zuletzt die Finanzkrise hat gezeigt, dass ein konsequentes und professionell betriebenes Forderungsmanagement zu deutlicher Verbesserung der Liquidität und verminderten Zahlungsausfällen führen kann.

In allen Fragen zu Vertrags- und Forderungsmanagement stehen Ihnen die Rechtsanwälte von Rochade zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter vertragsmanagement@rochade.net.

Kontoauszug mit Sollsaldo

15. Februar 2016
Die Krise des Bankkunden

Früherkennung und Strategien zur Schadensbegrenzung.

sind die Themen eines aktuellen Vortrags von Rechtsanwalt Michael Wellstein LL.M. corp. restruc. und dem Unternehmensberater Jean- Pierre Marques. Es ist unser Ziel bei den Kreditinstituten für eine Intensivierung einer proaktiven Betreuung der Unternehmen zu werben. Sowohl bankinterne als auch externe Restrukturierungsspezialisten sollen verstärkt mit dem Unternehmer gemeinsam dessen Probleme angehen, bevor diese nicht mehr handelbar werden. Die bankinternen Aktionen zwischen Vertrieb und Problembeseitigung, also Markt und Marktfolge gilt es zu sensibilisieren und zu stärken. Offenkundige und subtile Krisensymptome., Handlungsziele und – optionen des Kreditinstituts, Interessendivergenz, Vertrauensverlust, Kommunikationsdefizit, Emotionen, der Verlauf einer erfolgreichen Restrukturierung, MaRisk und Sanierungsgutachten, Brücken- und Sanierungsfinanzierung werden ebenso wie Kommunikationsmuster und Risiken der Sanierungsentscheidungen angesprochen.

Aus der Praxis für die Praxis. Zum Wohl des Unternehmens und damit zum Wohl des Unternehmers und des Kreditinstituts. Interesse ? Kontaktieren Sie uns unter restrulturierung@rochade.net

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30. Juli 2014
Unterstützung Steuerberater bei Krise im Mandat

ROCHADE Anwälte und rondik Steuerberatungsgesellschaft unterstützen Steuerberater als Back Office oder an vorderster Front:
Zur Wahrung der Interessen des Steuerberaters: Vermeidung von Haftung, Strafrecht und Vergütungsausfall und/oder
Quick- Check Sanierungsaussichten, vorinsolvenzliche Restrukturierung, Sanierungsgutachten und Liquiditätsprüfungen bei dem Mandanten.
Sprechen Sie unmittelbar den verantwortlichen Partner Michael Wellstein an.

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