Arbeitsrecht

Arbeitsrecht / Personalwirtschaft

Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Personalangelegenheiten werden zunehmend komplexer. Gleichzeitig verlangt der Markt einerseits die dauerhafte Bindung und Motivation hochqualifizierter Mitarbeiter und andererseits die Möglichkeit, den Beschäftigungsbedarf flexibel den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Durch die Anwendung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Arbeitsverhältnisse muss bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder sonstigen Vereinbarungen die aktuelle Rechtsprechung beachtet werden, um im Konfliktfall negative Überraschungen zu vermeiden.


Rochade berät Sie außergerichtlich und gerichtlich im gesamten arbeitsrechtlichen Spektrum, angefangen von der Einstellung von Mitarbeitern, der Beachtung von Diskriminierungsverboten, der Gestaltung von Verträgen und Zusagen bis hin zur Freisetzung von Arbeitskräften durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Hierzu gehört auch der sog. kollektivrechtliche Bereich, d. h. die Beratung bei Betriebsvereinbarungen, Konflikten mit dem Betriebsrat, der Beachtung von Formalien und Mitbestimmungsrechten oder auch tariflichen Angelegenheiten.


Ob Sie einen Betriebsübergang beabsichtigen, Abteilungen und Unternehmen erweitern oder schließen wollen oder einfach nur Beratung zu einem Arbeitsverhältnis benötigen: Sie treffen die unternehmerischen Entscheidungen, wir begleiten diese und sichern Sie ab.


Als ratsuchendem Arbeitnehmer stehen wir Ihnen ebenfalls zur Verfügung, wenn Konflikte im Arbeitsverhältnis aufbrechen, eine unberechtigte Kündigung ausgesprochen wurde oder Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis entstehen.


Nehmen Sie zu diesem Thema direkt Kontakt mit unseren Experten auf: wenden Sie sich unmittelbar an Rechtsanwalt Christoph Udluft, Fachanwalt für Arbeitsrecht, oder füllen Sie das.Kontaktformular  aus. Wir melden uns schnellst möglich bei Ihnen.