Mediation

Wir  bieten mit einem ausgebildeten Mediator nach § 7 a BORA in arbeits-, bau-, wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Konflikten ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren an.

Die Mediation stellt ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur Beilegung oder Vermeidung von Konflikten dar.

Dadurch kann eine verbindliche und dauerhaft tragfähige konsensuale Vereinbarung mit den Medianten entwickelt werden. Auch bei innerbetrieblichen Auseinandersetzungen stellt dies ein geeignetes Vorgehen zur Befriedung dar.

Dieser Ansatz ermöglicht es den Parteien in einem überschaubaren Zeitrahmen zu Lösungen zu gelangen, in dem sämtliche Konflikthintergründe berücksichtigt werden. Interessenlagen, die in gerichtlichen Verfahren unbeachtlich wären, können einbezogen werden.

Die Flexibilität des Verfahrens stellt einen weiteren Vorteil dar; die Medianten bestimmen den Umfang des Verfahrens und welche Themen behandelt werden. Damit können personelle und betriebliche Ressourcen  geschont werden.

Soll die Gerichtsöffentlichkeit vermieden werden, um befürchtete  negative Publicity, oder die Bekanntgabe von Know-How zu vermeiden, bewährt  sich eine Mediation allein aufgrund des Grundprinzips der Vertraulichkeit.

Für weitere Fragen wenden Sie sich an unseren Mediator: Frau Rechtsanwältin Annette Kollmar.