Restrukturierung und Insolvenzberatung

Für Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Banken und sonstige Vertragspartner und Gläubiger bestehen in der wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens erhebliche Risiken – aber auch Chancen.
Unser Beratungsansatz ist – basierend auf unserer fachlichen Kompetenz und Erfahrung- die Erarbeitung und Umsetzung der erforderlichen Restrukturierungsmaßnahmen mit den Beteiligten und nicht die Maximierung von Rechtspositionen eines Einzelnen. Die Veränderung des Unternehmens benötigt die Beiträge und Akzeptanz der unterschiedlichsten Interessengruppen. In den seltensten Fällen gibt es nur einen Gewinner und damit Nutznießer der Sanierungsmaßnahme, während die anderen nur „bezahlen“.


Rochade berät umfassend zu allen Rechts- und Wirtschaftsfragen in der Krise oder Insolvenz eines Unternehmens. Dies kann integrativ durch Einbindung vorhandener Ressourcen und Berater des Unternehmens, und/ oder auch ersetzend und ergänzend durch uns und unser Netzwerk an Wirtschaftsanwälten, Unternehmens- und Steuerberatern sowie Praktikern aus der Branche erfolgen.


Dabei belassen wir es weder nur bei der Feststellung und Darlegung der Probleme, noch steuern wir das schlingernde Schiff selbst. Das Unternehmen kann jedoch auf uns als Lotse bei Gegenwind, rauer See, in schlechten Zeiten und bei Untiefen zählen – bis wieder ruhigeres Fahrwasser erreicht ist.
Die in kürzester Zeit, unter schwierigen Rahmenbedingungen anzupackenden Restrukturierungsaufgaben können so, arbeitsteilig bewerkstelligt werden. Rochade fungiert dann für das Unternehmen als Verbinder, denn unter dem Fokus der Restrukturierungsaufgaben werden dann die unterschiedlichen Expertisen vereint, in Bezug zueinander gebracht, gewichtet und dadurch die unternehmerischen Entscheidungen vorbereitet.


Die Feststellung von Risiken und Maßnahmen zur Vermeidung einer Haftung laufen bei Rochade immer parallel zur Restrukturierung ab. Denn: Für ein nicht (mehr) zu kontrollierendes Haftungs- und Strafrechtsszenario der Organe und Eigentümer lohnt niemals die Aufrechterhaltung einer (unter Umständen vagen) Sanierungschance.
Wir unterstützen die Unternehmen bei der Vorbereitung und Einleitung von Insolvenzverfahren und der Vorbereitung von Insolvenzplänen. Die frühzeitige Einleitung eines Insolvenzverfahrens birgt so manche Sanierungschance. Der Schutz des Insolvenzrechts für das Unternehmen, sowie die Möglichkeit leistungswirtschaftlicher Sanierungsmaßnahmen zusammen mit dem „richtigen“ Insolvenzverwalter, werden noch zu selten von den Unternehmen als echte Handlungsalternativen in der Krise erkannt. Wir verstehen deren Motivation und sprechen deren Sprache. Damit haben wir die Grundlage für kooperative und kreative Lösungen, welche das Unternehmen wieder aus dem Insolvenzverfahren führen können.


Wir beraten und vertreten Banken und sonstige Gläubiger des Unternehmens bei einer drohenden Insolvenz deren Vertragspartners, insbesondere bei der Sicherung der Gläubigerrechte und der Verhandlung von Verträgen und Vertragsänderungen, sowie im Insolvenzfall bei der Durchsetzung von Rechten, der Verhandlung von Vereinbarungen, der Anmeldung von Insolvenzforderungen und nicht zuletzt bei der Verteidigung gegen Ansprüche des Insolvenzverwalters.
Außerdem beraten wir unsere Mandanten bei dem Erwerb von Unternehmen in der Krise oder aus der Insolvenz.


Nehmen Sie zu diesem Thema direkt Kontakt mit unseren Experten auf: wenden Sie sich unmittelbar an Rechtsanwalt Michael Wellstein LL.M. corp. restruc. oder füllen Sie das.Kontaktformular  aus, wir melden uns schnellst möglich bei Ihnen.